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Die SAC Ortsgruppe Visp
bietet Hochtouren für
Anfänger und Könner an
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Die SAC Ortsgruppe Visp
bietet Skitouren und
Eisklettern an
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Die SAC Ortsgruppe Visp
bietet Lawinenausbildung
und Freeriden an
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Die SAC Ortsgruppe Visp
bietet der Jugend zahlreiche
Erlebnisse in der Bergwelt
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Die SAC Ortsgruppe Visp
vermittelt den Jugendlichen
Freude am Bergsport
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Die SAC Ortsgruppe Visp
führt die Kinder spielerisch
an den Bergsport heran
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Statuten

  • Kategorie: Uncategorised
  • Veröffentlicht: Samstag, 08. November 2025 16:54
  • Geschrieben von Super User
  • Zugriffe: 13

Neben den Statuten der SAC Ortsgruppe Visp gelten die Statuten und die Richtlinien des Zentralverbandes www.sac-cas.ch und die Statuten der Sektion Monte Rosa www.section-monte-rosa.ch

Art. 1

Name, Sitz und Zweck

1 Unter dem Namen "Ortsgruppe Visp der Sektion Monte Rosa des SAC" besteht mit Sitz in Visp ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

2 Der Zweck der Ortsgruppe sind die Förderungen der Bestrebungen des Schweizer Alpen-Clubs (SAC), wie sie in den Statuten desselben festgelegt sind.

3 Die Ortsgruppe sucht ihren Zweck zu erreichen durch:

  • die Durchführung von regelmässigen Berg- und Skitouren, sowie weiterer alpiner Anlässe.
  • finanzielle Unterstützung der von der Ortsgruppe Visp programmgemäss ausgeführten Touren im Rahmen der vorhandenen Mittel.
  • Veranstaltung von Vorträgen.
  • Unterstützung der Veranstaltungen der SAC-Jugend
  • Unterstützung der Bestrebungen der Verbände für Natur- und Heimatschutz.

 

Art. 2

Mitglieder

1 Es ist jederzeit möglich Mitglied in der Ortsgruppe Visp der Sektion Monte Rosa des SAC zu werden.

2 Die Mitglieder entrichten einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Delegiertenversammlung der Sektion Monte Rosa und von den Entscheidungsorganen des Zentralverbands festgesetzt wird.

3 Austrittsgesuche sind dem Vorstand schriftlich einzureichen.

4 An das Vereinsvermögen haben Austretende und Ausgeschlossene keinen Anspruch.

5 Erfüllt ein Mitglied seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem SAC nicht, so wird es ausgeschlossen.

6 Schädigt ein Mitglied die Interessen der Ortsgruppe, so kann es an einer Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes mit 2/3-Mehrheit der Anwesenden ausgeschlossen werden.

7 Als Mitglied des SAC unterstehen die Mitglieder der Ethik Charta, dem Ethik-Statut und dem Doping-Statut von Swiss Olympic, sowie den weiteren präzisierenden Dokumenten.

8 Jedes Mitglied kann dem Vorstand Vorschläge unterbreiten.

 

Art. 3

Geschäftsführung

Die Geschäfte der Ortsgruppe besorgen:

  • die Generalversammlung,
  • der Vorstand,
  • die Rechnungsrevisoren.

 

Art. 4

Die Generalversammlung

1 Die Generalversammlung findet jährlich im letzten Quartal statt. Der Vorstand kann nach Bedarf weitere Generalversammlungen einberufen.

2 Die Generalversammlung entscheidet über:

  1. den Jahresbericht, die Jahresrechnung und den Voranschlag sowie über die Ressortberichte.
  2. die Wahl des Vorstandes.
  3. die Wahl von Rechnungsrevisoren.
  4. die Aufstellung des Tourenprogrammes.
  5. die Besprechung individueller Anträge, die dem Vorstand mindestens 14 Tage vor der Generalversammlung unterbreitet wurden.
  6. die Revision der Statuten gemäss Art. 8.
  7. Ausschluss von Mitgliedern gemäss Art. 2 Abs. 6.
  8. Auflösung der Ortsgruppe.

3 Die Einladungen zu den Generalversammlungen erfolgen durch Publikation in der Sektionszeitschrift "Die Seilschaft" oder im "Walliser Boten".

4 Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit von 20 Mitgliedern auf jeden Fall beschlussfähig.

5 Nach einer nicht beschlussfähigen Versammlung wird eine zweite Versammlung einberufen, die unter allen Umständen beschlussfähig ist.

6 Alle Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, wenn nicht geheime Abstimmungen verlangt wird.

7 Die Generalversammlung fällt ihre Entscheide, falls nicht anders festgelegt, mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder.

 

Art. 5

Der Vorstand

1 Der Vorstand besteht aus 3 bis 10 Mitgliedern. Die Geschlechter sind ausgewogen vertreten.

2 Der Vorstand wird für eine Amtszeit für 2 Jahre gewählt.

3 Falls mindestens eine Amtszeit als Präsident erfolgt, soll die gesamte Amtszeit nicht 12 Jahre überschreiten. Von dieser Einschränkung kann abgewichen werden, wenn zweidrittel der versammelten Mitglieder für eine weitere Amtszeit aussprechen.

4 Der Präsident wird durch die Generalversammlung bestimmt, im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Eine Wiederwahl ist zulässig.

5 Die rechtsverbindliche Unterschrift führt der Präsident bzw. Vizepräsident und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam.

6 Die Mitglieder des Vorstandes nehmen ihre Pflichten mit der gebotenen Sorgfalt und bestem Können wahr.

7 Besteht die Möglichkeit eines Interessenkonflikts bei einem Mitglied des Vorstandes, so orientiert das betroffene Mitglied den Vorstand und tritt für die Beratung und Entscheidung in den Ausstand. Zudem unterlässt das betroffene Vorstandsmitglied jeglichen Austausch mit anderen Vorstandsmitgliedern in Bezug auf den Interessenskonflikt. Die Stimmenthaltung aufgrund eines Interessenskonflikts ist im Protokoll festzuhalten.

8 Besteht der Interessenkonflikt beim Präsidenten, so übernimmt sein Stellvertreter die Geschäftsführung in Bezug auf den Interessenkonflikt.

9 Im Falle eines Vorwurfs des Interessenkonflikts, der angezweifelt wird, entscheidet der Vorstand unter Ausschluss des betroffenen Vorstandmitglieds. Der Vorsitzende (Präsident oder Vizepräsident) fällt, wenn nötig, den Stichentscheid.

 

Art. 6

Die Rechnungsrevisoren

1 Mindestens 2 Rechnungsrevisoren werden durch die Generalversammlung für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

2 Die Rechnungsrevisoren haben die Jahresrechnung zu prüfen und über den Befund der Generalversammlung schriftlich Bericht zu erstatten.

3 Die Rechnungsrevisoren sind berechtigt, jederzeit in die Buchhaltung und die Belege Einsicht zu nehmen.

 

Art. 7

Haftung der Mitglieder

Für die Verbindlichkeit der Ortsgruppe haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

Art. 8

Revision der Statuten

1 Diese Statuten können an jeder Generalversammlung mit einer Zweidrittel-Mehrheit der Anwesenden geändert werden, sofern die Statutenrevision auf der Traktandenliste steht.

2 Die Änderung der Statuten sind dem Sektionsvorstand zur Genehmigung vorzulegen.

 

Art. 9

Auflösung der Ortsgruppe

1 Über die Auflösung der Ortsgruppe kann nur abgestimmt werden, wenn ein Drittel der Mitglieder es verlangen.

2 Die Auflösung kann nur mit 2/3-Mehrheit der Mitglieder in Urabstimmung beschlossen werden.

3 Bei der Auflösung geht das vorhandene Vereinsvermögen an die Sektion Monte Rosa des SAC über. Der Betrag wird während 10 Jahren zur Verfügung einer sich neu bildenden Ortsgruppe Visp gehalten.

 

 Diese Statuten treten am 7. November 2025 in Kraft und ersetzen diejenigen vom 12. November 2004.

Der Präsident
Christian Grütter

Die Aktuarin
Karin Merk

Vereinsleitung

  • Kategorie: Uncategorised
  • Veröffentlicht: Mittwoch, 15. August 2018 04:27
  • Geschrieben von Super User
  • Zugriffe: 19744

Präsident
Vertreter Sektion

 

 

 

Christian Grütter
St. Jodernstrasse 12
3930 Visp
M: 078 898 53 31
T: 027 967 03 81


- Leitung Vorstandssitzung
- Leitung der Generalversammlung
- Koordination Vereinstätigkeit
- Vertreter Interessen OG
- Vorstandsmandat Sektion
- Interessen der OG in der
Sektion vertreten

Vizepräsident

 

 

 

Marco Andenmatten
Hauptstrasse 54
3903 Birgisch
M: 079 703 29 35


- stv. Präsident (mit Aktuar)
- Interessen der OG in der
Sektion vertreten

Mitgliederverwaltung

 

 

 

Karin Herberts
Umfahrungsstrasse 20
3953 Leuk-Stadt
M: 077 431 58 64


- Aufnahme Neumitglieder
- Sektions- und Adressmutationen
- Update nat. Mitgliederdatenbank

Aktuar

 

 

 

Karin Merck
Brei 81
3911 Ried-Brig
M: 079 422 19 31
T: 027 923 06 62


- Protokollführung Vorstandssitzung
- Protokollführung Generalversammlung

Kassier

 

 

 

Stefanie Werlen
Weriweg 35
3902 Glis
M: 078 724 06 25


- Finanzen und Buchhaltung
- Zahlungsverkehr

Tourenchef

 

 

 

Marco Andenmatten
Hauptstrasse 54
3903 Birgisch
M: 079 703 29 35


- Erstellung Tourenprogramm Erwachsene
- Überwachung Durchführung
- Fortbildung Tourenleiter

JO-Chef (Alter 14-22)

 

 

 

Jérôme Beffa
Foschastrasse 5
3970 Salgesch
M: 079 891 37 77


- Erstellung Tourenprogramm Jugend
- Durchführung Tourenprogramm
- Anwesenheitskontrollen

KiBe-Chefinnen (Alter 10-14)

 

 

 

Cristina Steinmann
Pfaffenbühlweg 1
3604 Thun
M: 077 466 79 14


Janine Steinmann
Furkastrasse 14
3900 Brig
M: 077 425 43 49


- Erstellung Tourenprogramm KiBe
- Durchführung Tourenprogramm
- Anwesenheitskontrollen

J+S Coach

 

 

 

Nico Ritler
Blattjiweg 8
3940 Steg
M: 079 923 18 93


- Anmeldung Tourenprogramm J+S
- Abrechnung mit Jugend + Sport
- Abrechnung mit der Sektion
- Anmeldung Fortbildungskurse Leiter

Revisoren

 

 

 

Thomas Kämpfer
David Kestens

- Revision Buchhaltung

 

Willkommen beim Schweizer Alpenclub SAC

  • Kategorie: Uncategorised
  • Veröffentlicht: Donnerstag, 14. Juni 2018 18:07
  • Geschrieben von Super User
  • Zugriffe: 382117

Verbunden mit dem Schweizer Alpenklub SAC und der kantonal organisierten Sektion Monte-Rosa, ist die Ortsgruppe Visp ein eigenständiger Verein von Bergbegeisterten.

Interessant sind unsere vielseitigen Tourenprogramme für Jung und Alt welche gerne die Natur in den Bergen geniessen.

Spitzensport ist nicht unser Metier, vielmehr leben wir den Breitensport und bilden Anfänger und Könner im Bergsport aus.

Pulverschneeabfahrten im Winter, Klettern von Frühling bis Herbst und Hochtouren im Sommer zeugen von einer abwechslungsreichen Sportart

Mitgliedschaft

  • Kategorie: Uncategorised
  • Veröffentlicht: Freitag, 15. Juni 2018 04:29
  • Geschrieben von Super User
  • Zugriffe: 13625

Inhalt der Mitgliedschaft

  • Tourenangebot der Ortsgruppe und Sektion in den Kategorien Erwachsene bzw. Jugend und Kinderbergsteigen im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten
  • Touren- und Ausbildungsangebot des Zentralverbands
  • Berechtigung für die Spezialtarife für Übernachtungen in den SAC-Hütten
  • Abonnement für DIE SEILSCHAFT, dem Publikationsorgan der Sektion Monte Rosa
  • Abonnement für DIE ALPEN, einer farbigen Alpinzeitschrift mit vielen interessanten Berichten
  • Vergünstigungen beim Kauf von Publikationen des SAC Verlags

Art der Mitgliedschaft und Jahresbeiträge (Stand 1.1.2011)

Kategorie Jahresbeitrag Eintrittsgebühr

Einzelmitglied

(ab Alter 23)

104.- CHF 30.- CHF

Familienmitglied

Maximal 2 erwachsene Personen ab 23. Altersjahr
und alle Kinder vom 6. bis 17. Altersjahr die im
gleichen Haushalt wohnen

158.- CHF 45.- CHF

Jugendmitglied

Jugendliche zwischen 6 und 22 Jahren

42.- CHF -

Einzelmitglied ab 40 Jahre Mitgliedschaft

60.- CHF -
Familienmitglied ab 40 Jahre Mitgliedschaft 88.- CHF -
Ab 50 Jahre Mitgliedschaft 24.- CHF -

 

Für im Ausland wohnhafte Mitglieder wird ein Zusatz von Fr. 15.- verlangt.

Der neue Jahres-Mitgliederausweis mit dem Einzahlungsschein wird im Dezember/Januar den Mitgliedern zugestellt.

Die Mitglieder in der Schweiz bezahlen ihren Beitrag mit diesem Einzahlungsschein, der nicht von der Poststelle quittiert werden muss ! Die Mitglieder im Ausland erhalten vom Sekretariat des Verbands einen persönlichen Brief mit den nötigen Informationen.

Antrag Mitgliedschaft

Damit die Mitgliedschaft beantragt werden kann, muss unter Mitglieder  - Beitritt der Beitritt beantragt oder das Formular Aufnahmegesuch ausgefüllt und Unterschrieben werden (Download PDF). Das Formular bitte an die Mitgliederverwaltung schicken (siehe Verein/Vorstand)

 

Kontakt: karin.herberts a bluewin.ch oder 077 431 5864